Zugang zur Psychotherapie

Verfasser des Textes: Professor Philipp Stang

Als Psychotherapie wird hier eine Behandlung und Begleitung von psychischen Störungen (Erkrankungen) durch wissenschaftlich fundierte Verfahren durch einen Psychotherapeuten oder einer Psychotherapeutin verstanden. Psychotherapeut:in ist eine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung. Es dürfen sich nur „approbierte“ Personen mit diesem Titel bezeichnen, die nach dem Studium eine wissenschaftlich fundierte Psychotherapeutische Ausbildung in einem spezifischen psychotherapeutischen Verfahren absolviert haben, die eben nach dem Staatsexamen mit der Approbation (~ staatliche Heilerlaubnis) abschließt. Seit 2020 gibt es allerdings eine neue gesetzliche Regelung. Nun müssen alle, die Psychotherapeut:in werden möchten, ein universitäres Psychologiestudium (B.Sc. + M.Sc.) durchlaufen mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie. Nach diesem Studium beginnt die Fachpsychotherapeut:innen-Weiterbildung.

Der Zugang zur Psychotherapie erfolgt ohne Überweisung. Das heißt, jeder Mensch kann direkt mit einem/einer Psychotherapeuten/in telefonisch einen Termin vereinbaren und ohne Überweisungsträger zum/zur Psychotherapeuten/in gehen. Entweder bringen Sie die Versichertenkarte Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung mit oder geben bei privater Krankenversicherung Ihre Adresse an, damit Sie die Rechnung gegebenenfalls bei Ihrer Versicherung einreichen können. Psychotherapie gehört in Deutschland zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und wird der fachärztlichen Versorgung zugeordnet. Da approbierte Psychotherapeut:innen eigenständig die Heilkunde ausüben dürfen, haben sie bei einer Kassenpraxis einen Eintrag im Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigungen. Bei Privatversicherungen richtet sich die Kostenübernahme nach dem Leistungsspektrum des individuellen Vertrags und dem gewählten Tarif, der von der versicherungsnehmenden Person abgeschlossen wurde. Die Adressen von Psychotherapeutinn:en, die gesetzlich bei der Kassenärztlichen Vereinigung zugelassen sind, finden Sie beispielsweise über die KVB Arztsuche, eine online Suchmaschine. Zudem gibt es in Deutschland eine bundesweite Telefonnummer: 116 117. Dies ist die Terminservicestelle des ärztlichen Bereitschaftsdienstes, über die freie Termine vereinbart werden können. Sollten Sie keinen Therapieplatz bei einem/einer Psychotherapeut:in erhalten, besteht die Möglichkeit des Kostenerstattungsverfahrens. Hierüber kann eine Krankenkasse die Kosten einer Psychotherapie bei einem/einer Psychotherapeuten/in ohne Kassenzulassung, also in einer Privatpraxis, erstatten. Weitere Informationen zu Psychotherapeut:innen finden Sie u. a. bei:

  • Bundespsychotherapeutenkammer
  • Bayerische Psychotherapeutenkammer
  • Bundesärztekammer
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung
  • Kassenärztliche Vereinigung Bayerns

Da es viele Fachbegriffe gibt, werden im folgenden Schaukasten die wesentlichen akademischen Berufsbezeichnungen erläutert, die im weitesten Sinne mit Psychotherapie in Verbindung zu stehen scheinen:

Psychologin/Psychologe: hat einen Abschluss im Hochschulstudium Psychologie und befasst sich mit dem Erleben und Verhalten von Menschen; arbeitet in unterschiedlichen Berufsfeldern, wie z. B. in der Wissenschaft, der Personalauswahl und Personalentwicklung, als Angestellte in Kliniken, in der Aus-, Fort- und Weiterbildung, in Gefängnissen, in der Frühförderung, als Gutachter:innen, etc; ist nicht automatisch nach dem Studium Psychotherapeut:in und darf daher keine eigene Praxis per se eröffnen, die mit den Krankenkassen abrechnen kann. Hierzu benötigt es nach dem Psychologiestudium die Psychotherapeuten-Aus-/Weiterbildung (siehe Psychotherapeut:in).

Psychotherapeut:in (Psychologischer Psychotherapeut:in, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:in, Fachpsychotherapeut:in): hat Psychologie bzw. neu: Psychologie/Psychotherapie studiert und im Anschluss eine postgraduale Ausbildung bzw. Weiterbildung in einem psychotherapeutischen Verfahren und Altersbereich absolviert und durch das Staatsexamen die Approbation und somit die Heilerlaubnis erlangt, mit der eigenverantwortlich der Heilkunde nachgegangen und eine eigenen Kassenpraxis eröffnet werden darf; setzt sich vor allem mit der Diagnostik und Behandlung psychischer Störungen auseinander. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen haben manchmal auch einen pädagogischen Studiengang studiert. Zudem gibt es auch ärztliche Psychotherapeut:innen, also Mediziner, die eine Ausbildung zum/zur Psychotherapeut:in durchlaufen haben. Als Psychotherapeut:in, Psychologischer Psychotherapeut:in, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:in und Fachpsychotherapeut:in dürfen sich nur approbierten Berufsträger:innen bezeichnen.

Fachärztin/Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie (~ „Psychiater:in“): hat Medizin studiert und im Anschluss die Facharztweiterbildung in dem genannten Bereich absolviert und befasst sich vor allem mit der Diagnostik und Behandlung von psychischen Störungen bei Erwachsenen, speziell unter Anwendung sozio- und psychotherapeutischer Verfahren sowie der Pharmakotherapie.

Fachärztin/Facharzt für Kinder- und Jugendlichenpsychiatrie, – und -psychotherapie (~ „Kinder- und Jugendpsychiater:in“): hat Medizin studiert und im Anschluss die Facharztweiterbildung in dem genannten Bereich absolviert und befasst sich vor allem mit der Diagnostik und Behandlung von psychischen Störungen bei Kindern und Jugendlichen, speziell unter Anwendung sozio- und psychotherapeutischer Verfahren sowie der Pharmakotherapie.

Fachärztin/Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie: hat Medizin studiert und im Anschluss die Facharztweiterbildung in dem genannten Bereich absolviert und befasst sich vor allem mit der Diagnostik und Behandlung von Krankheiten und Belastungen, an denen sowohl psychische, soziale und somatische Faktoren (in Wechselwirkung) ursächlich beteiligt sind.

Fachärztin/Facharzt für Neurologie („Neurologin/Neurologe“): hat Medizin studiert und im Anschluss die Facharztweiterbildung in dem genannten Bereich absolviert und befasst sich vor allem mit der Diagnostik und Behandlung von Erkrankungen des Nervensystems.

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